Grenzgänger österreich schweiz home office
Hem / Ekonomi & Finanser / Grenzgänger österreich schweiz home office
März 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Während der Pandemie und bis zum 30. Es ermöglichte es den Arbeitnehmern, ihre Arbeit sicher von zu Hause aus zu erledigen, ohne ihre Sozialversicherungsrechte zu verlieren. Das kann zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung führen.
Die Sozialbeiträge können im Ausland höher sein als in der Schweiz.
Diese Regelung galt bis Ende Juni 2023 (offizielle Quelle: bsv.admin.ch).
Das bedeutet, dass Grenzgänger auch bei 100% Arbeit im Home-Office der Sozialversicherungspflicht in der Schweiz unterstellt sind.
Auch das Modell der Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz blieb ihnen verfügbar.
Wochengrenzgänger
Für Wochengrenzgänger ist die Situation bezüglich Arbeit im Wohnsitzland im Home-Office etwas komplizierter.
In der Konsultationsvereinbarung vom 26.
Bis zu 50% Telearbeit bedeutet mehr Flexibilität und weniger Pendeln für Grenzgänger, die im Home Office arbeiten können.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Grenzgänger können nun regulär 50% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten.
Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.
Aktuell dürfen Grenzgänger 50% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich.
Alle Informationen findest du hier.
Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Dabei sollte auch auf die neuen Regeln zur Home Office Arbeit ab dem 01.07.2023 geachtet werden.
Homeoffice bei Grenzgängern
Viele Schweizer Unternehmen beschäftigen Grenzgänger, die manchmal von zu Hause aus arbeiten möchten.
Juli 2023 ermöglicht jedoch eine neue multilaterale Vereinbarung den Grenzgängerinnen und Grenzgängern in bestimmten Staaten, die Zuständigkeit für die Sozialversicherungen nicht wechseln zu müssen, wenn der Anteil der Telearbeit weniger als 50% (der Gesamtarbeitszeit) beträgt (siehe neue Vereinbarung).
Die Liste der betroffenen Staaten und Erläuterungen zu den Bedingungen für die Anwendung der Vereinbarung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Wenn sich ein Arbeitnehmer in einer Situation befindet, in der die Voraussetzungen für die Unterstellung unter die Schweizer Sozialversicherungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind, muss der Schweizer Arbeitgeber die Sozialbeiträge an die zuständige Stelle im Ausland abführen.
Eine A1-Bescheinigung, die normalerweise bei der Arbeit im Ausland erforderlich ist, ist in solchen Fällen nicht erforderlich.
Diese Regelung bot sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine gewisse Flexibilität und Sicherheit in dieser beispiellosen Zeit. Gleichzeitig entlastete es die Arbeitgeber von der bürokratischen Belastung, die mit der Beantragung von A1-Bescheinigungen und der Anpassung an verschiedene Sozialversicherungssysteme verbunden ist.
Home Office Regelung vor der Corona Pandemie
Bevor die Corona-Pandemie die Arbeitswelt veränderte, unterlagen deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiteten, bestimmten Regeln in Bezug auf Home Office und Sozialversicherung.
Die Zuständigkeit der Sozialversicherung bleibt jedoch nur in der Schweiz, wenn maximal 49,9% der Arbeitszeit aus dem Home Office in Deutschland gearbeitet wird. Juli 2023 ein neues Abkommen, dass es Grenzgängern ermöglicht weiterhin in der Schweiz sozialversicherungspflichtig zu bleiben, solange weniger als 50% der Arbeitszeit im Homeoffice (Telearbeit) geleistet wird.
Dies gilt für Grenzgänger aus Ländern, die das multilaterale Abkommen unterschreiben.
Die Besteuerung von Erwerbseinkommen in der Schweiz ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Besteuerungsrecht in der Schweiz nicht staatsvertraglich beschränkt ist und eine nationale Besteuerungsgrundlage besteht.
Besteuerungsgrundlagen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. Er wird nun im Ständerat beraten.
In den letzten Jahren hat sich unter dem Einfluss der Digitalisierung und der neuen Kommunikationstechnologien auf dem Arbeitsmarkt ein Trend zu immer mehr Telearbeit entwickelt.
Daher hatten die Grenzgänger vor der Pandemie weniger Flexibilität in Bezug auf das Arbeiten von zu Hause aus.
Häufige Fragen zur Home Office Regelung für Grenzgänger
Was änderte sich 2023 für Grenzgänger in der Schweiz?
Am 30.06.2023 liefen die bisherigen Vereinbarungen zur Home Office Arbeit für Grenzgänger aus.
die “Telearbeit”.
Für deutsche Grenzgänger in der Schweiz bringt diese Arbeitsform jedoch einige Herausforderungen mit sich. Bei Telearbeit würde das Besteuerungsrecht somit vom Staat des schweizerischen Arbeitgebers auf den ausländischen Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers (Ansässigkeitsstaat) übergehen.
Abweichend von diesem Grundsatz hat die Schweiz mit Frankreich und Italien vereinbart, dass die in diesen Staaten für einen Schweizer Arbeitgeber verrichtete Telearbeit in einem gewissen Umfang weiterhin von der Schweiz besteuert werden kann, auch wenn die Arbeit physisch nicht in der Schweiz verrichtet wird (Frankreich: jährlich bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit / Italien bis zu 25 Prozent der Arbeitszeit).
Die bilateralen Abkommen mit Deutschland und Liechtenstein sehen vor, dass die Tätigkeit in Form von Telearbeit für Grenzgängerinnen und Grenzgänger keine Auswirkungen auf ihren steuerlichen Grenzgängerstatus hat.
Mit Österreich besteht kein bilaterales Grenzgängerabkommen.
Nationale Besteuerungsgrundlagen
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung können Erwerbseinkünfte von natürlichen Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nur dann an der Quelle besteuert werden, wenn die Erwerbstätigkeit physisch in der Schweiz ausgeübt wird.
Juli 2023 gibt es keinen Zuständigkeitswechsel bei Telearbeit unter 50% in Staaten, die das multilaterale Abkommen unterzeichnen.
Das bedeutet, dass es für Grenzgänger bei Telearbeit im Homeoffice von bis zu 49,9% der Arbeitszeit keine Veränderungen bei der Zuständigkeit von Kranken- und Sozialversicherungen kommt.
Juni 2023 verlängert.