Gehören treppenhäuser zur wohnfläche
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Januar 2004 in Kraft gesetzt und ist speziell auf die Wohnflächenberechnung in Wohngebäuden zugeschnitten. Während die DIN 277 häufig im gewerblichen Bereich Anwendung findet, konzentriert sich die DIN 283 auf die Wohnflächenberechnung. Ein genaues Verständnis der verschiedenen Berechnungsmethoden ist entscheidend, da Abweichungen in der Wohnfläche erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
Relevanz für Mieter und Vermieter
Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist von entscheidender Bedeutung für das finanzielle Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern.
Gutachten schaffen Klarheit und vermeiden rechtliche Auseinandersetzungen.
Wenn Sie diese Faktoren sorgfältig berücksichtigen, sichern Sie eine korrekte und nachvollziehbare Wohnflächenberechnung, die spätere Unstimmigkeiten und Missverständnisse vermeidet.
Die Frage, ob der Flur und das Treppenhaus zur Wohnfläche zählen, beschäftigt viele Mieter und Käufer in Deutschland.
Diese Regelungen sind analog zur Berechnung von Flächen unter Dachschrägen.
Mieter oder Käufer haben das Recht, bei Abweichungen in der Wohnflächenangabe eine Mietminderung oder Schadensersatz zu fordern. Gemeinschaftlich genutzte Flure und Treppenhäuser werden jedoch normalerweise nicht zur Wohnfläche addiert. Für Neubauten findet die DIN 277 Anwendung, wobei die Berechnung gemäß deren Vorgaben erfolgt.
In Deutschland gibt es vorgeschriebene Mindestanforderungen für die lichte Raumhöhe je nach Raumtyp. Ein detaillierter Plan kann dabei sehr hilfreich sein.
Wohnfläche berechnen nach DIN 277
Diese Berechnungsmethode bezieht sich auf Nutz- und Verkehrsflächen und ist für die Berechnung der Wohnfläche im Einfamilienhaus eigentlich nicht geeignet.
Für Mieter und Vermieter ist es unerlässlich, die genaue Berechnung der Nutzfläche zu verstehen. Im Gegensatz dazu werden Gemeinschaftsflächen wie Flure und Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern normalerweise nicht mit einberechnet.
Wir stellen die zwei wichtigsten Berechnungsmethoden vor: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277. Diese gemeinschaftlich genutzten Bereiche sind lediglich Zugangsräume und zählen nicht zur individuellen Wohnfläche.
3. Allerdings wird nur 50 % der Fläche der Treppe berücksichtigt.
4. Gemeinschaftlich genutzte Treppenhäuser: In Mehrfamilienhäusern, in denen die Treppen von mehreren Mietern oder Eigentümern gemeinschaftlich genutzt werden, werden diese Flächen üblicherweise nicht zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen hinzugerechnet.
Gemeinschaftsflure undTreppenhäuser in Mehrfamilienhäusern zählen normalerweise nicht zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen. Die Grundfläche wird hauptsächlich für die Berechnung der Baukosten oder der Grundsteuer verwendet.
Wohnfläche
Alle bewohnbaren Flächen in einem Gebäude, in denen sich die Bewohner aufhalten und ihren täglichen Aktivitäten nachgehen, gelten als Wohnfläche.
Hinzu kommen: ein Kellerraum mit acht Quadratmetern, eine Loggia mit zehn Quadratmetern und ein Raum mit einer Dachschräge und einer Deckenhöhe von 1,90 Metern.
Berechnungsmethode | Wohnräume | Loggia | Kellerraum | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
Wohnflächenverordnung (WoFlV) | 100 m² | 5 m² (halbe Fläche) | 2 m² (Viertel der Fläche) | 107 m² |
DIN 277 | 100 m² | 10 m² | 8 m² | 118 m² |
Die Differenz zwischen den beiden Berechnungen beträgt also elf Quadratmeter.
Mietminderung bei zu geringer Wohnfläche
Zahlen Sie zu viel Miete?
Treppen, die exklusiv zu einer Wohnung gehören, werden ebenfalls zur Wohnfläche gezählt, sofern sie den Mindestanforderungen an Höhe und Breite entsprechen.
Eine fehlerhafte Angabe der Wohnfläche kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Normen legen fest, welche Flächen als Wohnfläche gelten und wie diese berechnet werden. Dabei sind insbesondere die DIN-Normen sowie die Wohnflächenverordnung von großer Bedeutung.
Letztlich kann die Gestaltung der Räume in Verbindung mit den richtigen Einflussfaktoren einen großen Unterschied in der gemessenen Wohnfläche ausmachen und damit die Wahrnehmung und den Wert einer Wohnung erheblich steigern.
Besondere Fälle: Treppenhaus und Flur in Mehrfamilienhäusern
In Mehrfamilienhäusern sind die Regelungen zur Anrechnung von Flur und Treppenhaus auf die Wohnflächenberechnung oft komplex.
Eine fehlerhafte Berechnung kann negative Konsequenzen bei Mietverträgen haben..
Ein Beispiel: In einem typischen Bungalow mit vier Zimmern umfasst die Nutzfläche all diese Räume sowie nicht zur Wohnfläche zählende Flächen wie Flure oder Abstellräume. Die Betriebskostenabrechnung wird häufig nach der tatsächlich ermittelten Wohnfläche, gemäß § 556a BGB, vorgenommen.